Diesen Blogartikel habe ich lange mit mir rumgetragen. Aber weil ich immer wieder merke, wie viele Menschen an diesem Thema interessiert sind, und wie wenig verbreitet das Wissen darüber in unserer Gesellschaft ist, habe ich mich jetzt doch hingesetzt.
Es soll vor allem um meine persönlichen Erfahrungen gehen, denn ich glaube, man kann sich diesem Thema erstmal nur emotional nähern. Da gibt es kein richtig oder falsch. Aber natürlich habe ich unten Quellen mit der aktuellen Rechtslage verlinkt und versucht, diese nach bestem Wissen zusammenzufassen. Irrtümer sind nicht ausgeschlossen.
2006 – Die zweite Trauerrede meines Lebens
Ich bin jetzt seit 20 Jahren Trauerrednerin. Die zweite Trauerrede, die ich gehalten habe, war für eine Frau, jünger als ich es jetzt bin, geschlagen mit dieser gemeinen Krankheit ALS. Ihr Mann hat sie 2006 für ihren begleiteten Suizid in die Schweiz gefahren.
Dieser Auftrag hat mich damals sehr berührt. Vor allem, weil im Trauergespräch mit Ehemann und Freunden so eine besondere Frau vor meine Augen getreten ist – und weil ich den Termin ihres Todes wusste und gedanklich ein kleines Stückchen mitgetragen habe.
Auszug aus der Trauerrede:
Bis zum Schluss hat sie ihren Humor behalten und mit Zielstrebigkeit und gigantischer Kraft das Beste aus ihrem Schicksal gemacht – zum Beispiel sich die Treppe runtergekämpft, um in der Sonne zu sitzen. Sie hat nie gefragt: Warum ich? Sie hat ohne Selbstmitleid ihr Schicksal angenommen und getragen mit aller Kraft und allem Mut. Woher sie diese Kraft genommen hat, bleibt ihr Geheimnis. Sie hat von allen viel verlangt, aber noch mehr gegeben, hat übermäßig geliebt und auch gelitten, hat das letzte bisschen Leben herausgeliebt, herausgelacht, bis ihr klar war, dass es jetzt Zeit war zu gehen. Und auch ihren letzten Weg ist sie – wie immer in ihrem Leben – klar das Ziel vor Augen, zielstrebig und mutig gegangen.
In den Jahren danach musste ich immer wieder in einer Trauerhalle stehen und über Menschen sprechen, die sich das Leben genommen haben – sogenannte „harte Suizide“. Das kennen alle professionellen Trauerredner, und es gehört immer wieder zu den ganz schwierigen Aufträgen, die man nie vergisst. Vor allem, wenn vorher für die Angehörigen nicht die geringste Vorwarnung spürbar war. Wenn so viel Fassungslosigkeit, Zorn und Schuldgefühle im Raum stehen. In diesen Fällen spreche ich nicht von „Freitod“, denn in aller Regel sind Suizide eben keine freiwillige Entscheidung, sondern ein in der speziellen Situation als alternativlos empfundener Schritt, weil eben kein anderer gangbarer Weg mehr gesehen wurde.
„Ach so – so kann Sterben auch sein?“
Dann kam, vor etwa zwei Jahren, der Anruf einer Tochter, die mir erzählt, dass ihre Mutter zuhause in Fürth durch einen assistierten Suizid mithilfe der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben aus dem Leben gegangen ist.
Im persönlichen Gespräch mit der Tochter dachte ich dann: Ach so – so kann Sterben auch sein? So leicht, so frei, so gelöst. So alles vorbereitet und gesagt. So im Frieden. Auch die Tochter war im Frieden damit. Und dieser Frieden war in der Trauerfeier spürbar. Ein langer Leidensweg (auch diesmal war es ALS) war zu Ende gegangen. Selbstbestimmt. Und niemand musste mehr in die Schweiz fahren. Diese Frau konnte in Frieden in ihrem eigenen Bett sterben.
Auszug aus der Trauerrede:
Was sie hinterlassen hat, ist Leichtigkeit. Wie hat sie das geschafft, habe ich mich gefragt. Sie wollte nicht, dass jemand traurig ist, dass jemand um sie trauert. Sie ist mit einem Lächeln gegangen. Ihr ist es gelungen, die letzten Tage ihres Lebens, als der Abschied immer näher gerückt ist, nicht als großes Drama zu gestalten, sondern mit einem Herzen, das sich auf den Abschied vorbereitet hat und bereit war und mit einem Lächeln loslassen konnte. Diese letzten Tage waren ein Geschenk, das nicht vielen Menschen so gegeben ist im Abschiednehmen von ihren Lieben. Bewusst und kostbar. Schön und traurig und heiter und intensiv und alles miteinander.
Wenn die Familie nicht mitträgt
Ein Jahr später dann wieder der Anruf einer Tochter – diesmal nicht getröstet und im Frieden mit der Entscheidung der Mutter, sondern verzweifelt und hadernd. Ohne die Bereitschaft, den geplanten assistierten Suizid anzunehmen und mitzutragen.
Der Anruf kam an einem Tag, an dem ich eigentlich gar keine Zeit hatte – und ich war schon kurz davor, sie zu vertrösten. Und doch war da auch das ganz klare Gefühl: Ich muss mir diese Zeit jetzt nehmen. Da braucht mich jemand. Nicht irgendwann. Sondern genau jetzt.
Also haben wir das Trauergespräch schon vor dem Tod der Mutter gemacht – auch dieses Mal wusste ich also um den Termin und habe ihn ein kleines Stück in Gedanken begleitet. Das ist schon auch eine besondere Belastung für mich. Und irgendwann in diesem ganzen Prozess – bis zur Trauerfeier – hatte ich den Eindruck, dass die Tochter die Trauerarbeit, die für viele erst nach dem Tod und der Beerdigung beginnt, schon ein Stück weit gemacht hat. Sie war schon weiter als viele andere Trauernde. Insofern wird hier vielleicht etwas nach vorne gezogen, was sowieso durchlebt und durchlitten werden muss.
Von Kolleginnen und Kollegen habe ich auch von Fällen gehört, in denen die Menschen ihre Familie in ihren Entscheidungsprozess nicht miteinbezogen haben, weil sie sicher waren – oder es vermutet haben –, dass diese das nicht mitgetragen hätten. Mit dem Endergebnis, dass dann unvermittelt der Anruf mit der traurigen Nachricht vom Ableben kam, und ein großer Schock bei den Angehörigen bleibt. Wie traurig ist das? Wenn ich mit diesem Artikel auch nur einer Familie helfen kann, dass das nicht passiert, wäre ich sehr froh.
Auszug aus der Trauerrede:
Diese letzten Tage waren hart. Und sie waren gleichzeitig auch ein Geschenk, ein bewusstes Abschiednehmen und Begleiten. Die Möglichkeit, nochmal über alles sprechen zu können, was einen bewegt. Ich weiß nicht, ob jemals alles gesagt ist. Aber wir können es versuchen. Wenn wir die Chance haben, den Abschied zu gestalten und der nahe Mensch nicht unerwartet aus dem Leben gerissen wird.
Was ich mir für mich selbst wünsche
Der assistierte Suizid ist eine Art, die letzte Wegstrecke zu gestalten, die mir persönlich nahe ist. Es gibt ja Menschen, die wollen gern schnell und plötzlich sterben, einfach zack – und weg. Am liebsten gar nicht dabei sein, wenn man stirbt.
Ich habe mir immer gewünscht, dass ich die letzten Schritte bewusst gehen kann, wie auch immer. Dass ich mich verabschieden kann. Dass nichts mehr offen bleibt, dass alles gesagt ist. Und dann am liebsten im eigenen Bett oder sogar im Garten auf der Liege, ein paar Sonnenstrahlen im Gesicht, als letzte Erinnerungen mitnehmen über die Schwelle.
Dass das so kommt, das ist ein Geschenk, eine Gnade. Ich könnte auch dement werden, dann bleibt nur der lange Weg. Ich könnte auch plötzlich sterben oder mich für palliative Sedierung oder Sterbefasten entscheiden. Es ist gut, wenn man um die verschiedenen Wege weiß (die Begriffserklärungen finden Sie unten). Wenn wir mit unseren Angehörigen und nahen Freunden darüber sprechen, das Ganze aus der Tabuzone holen. Am besten, solange es uns noch gut geht.
Das waren meine bisherigen Erfahrungen und meine Gedanken zum assistierten Suizid. Ich bin mir sicher, dass ich als Trauerrednerin auch einmal zu einem Menschen gerufen werde, der oder die auch die Trauerrede bereits mit mir vorbereiten möchte. Dafür bin ich gerne bereit – auch wenn ich ein wenig Herzklopfen und großen Respekt vor dieser Aufgabe habe.
Begriffserklärungen und Fakten
Assistierter Suizid / Beihilfe zum Suizid
Beim assistierten Suizid wird einem Menschen, der mit freiem Willen versichert hat, dass er sterben möchte, bei der Selbsttötung geholfen – beispielsweise durch das Besorgen oder Bereitstellen eines tödlichen Medikaments. Die Einnahme geschieht durch die oder den Betroffenen selbst, z.B. indem sie oder er ein Medikament oral einnimmt oder den Zulauf einer Infusion aufdreht.
Was bedeutet Freiverantwortlichkeit?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.02.2020 festgestellt, dass Freiverantwortlichkeit bedeutet, dass die suizidwillige Person:
- weiß, was sie tut (Urteils- und Entscheidungsfähigkeit)
- nicht aus einem Affekt heraus handelt und mögliche Alternativen kennt (Wohlerwogenheit)
- in ihrem Freitodwunsch nicht schwankt, sondern dieser dauerhaft ist (Konstanz)
- nicht von Dritten beeinflusst wird (Autonomie)
- den Freitod eigenhändig ausführt (Tatherrschaft)
Es gibt in Deutschland 3 Sterbehilfevereine und eine Sterbehilfegesellschaft.
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. mit Sitz in Berlin
Dignitas Deutschland e.V. mit Sitz in Hannover
Verein Sterbehilfe mit Sitz in Hamburg
Linus Sterbehilfe Deutschland mit Sitz in Fellbach ( GmbH) (keine Mitgliedschaft erforderlich) Alle vier arbeiten Deutschlandweit, bei den Vereinen muss man Mitglied sein, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für eine Begleitung belaufen sich auf ca. 2000 bis 5000 Euro für Beratung und Begleitung durch ÄrztInnen und RechtsanwältInnen.
Passive und indirekte Sterbehilfe
Darunter versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bzw. die Gabe von schmerzstillenden Medikamenten, die Beschwerden lindern, aber auch ein früheres Ableben zur Folge haben können. Dieser Leidenslinderung – mit der bewusst in Kauf genommenen Nebenwirkung, dass sie auch zum vorzeitigen Tod führen kann – muss die oder der Betroffene selbst vorher zugestimmt haben, z.B. in einer Patientenverfügung.
Palliativmedizinische Betreuung
Palliativmedizinische Maßnahmen umfassen medizinische Behandlungen, körperliche Pflege sowie psychologische, soziale und seelsorgerische Unterstützung von Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen bis zum Lebensende. Sie können die Lebensqualität Schwerkranker und Sterbender deutlich erhöhen und damit auch Sterbewünsche verhindern. Die mögliche medizinisch-technische Verlängerung des Lebens wird dabei hintangestellt.
Sterbefasten (Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, FVNF)
Beim Sterbefasten verzichtet ein Mensch bewusst und freiwillig vollständig auf Nahrung und Flüssigkeit, um den eigenen Tod herbeizuführen. Es handelt sich dabei um eine legale Möglichkeit, das Lebensende selbst zu gestalten – vorausgesetzt, die Person ist urteils- und entscheidungsfähig und trifft diese Entscheidung aus freiem Willen. Der Sterbeprozess dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Eine palliativmedizinische Begleitung ist dabei dringend empfohlen, um Beschwerden wie Durst- und Hungergefühl zu lindern. Sterbefasten gilt rechtlich als natürlicher Tod, sodass – anders als beim assistierten Suizid – keine Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss.
Aktive Sterbehilfe / Tötung auf Verlangen
Aktive Sterbehilfe bedeutet, dass Dritte dem oder der Sterbewilligen aktiv ein lebensbeendendes Mittel verabreichen. Dies ist in Deutschland gesetzlich verboten – auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Quellen und weiterführende Links
- denkraum-assistierter-suizid.de – Seite der evangelischen Kirche mit Begriffserklärungen und Hintergründen
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 – gut verständlich erklärt
- dghs.de – Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, mit Informationen zur Freiverantwortlichkeit / Erfahrungsberichte: www.humanes-sterben.info
- Erfahrungsbericht „Der freie Wille“, Artikel aus der Berliner Zeitung
Literatur
- „Liebe Silja… meine Schwester, eine unerforschte Krankheit und ein Tod, der das Leben ehrt“ von Birte Viermann
- „Assistierter Suizid: Rechtliche Debatte und klinische Praxis aus interdisziplinärer Sicht“ (Münchner Reihe Palliative Care: Palliativmedizin – Palliativpflege – Hospizarbeit, 19, Band 19
- „Sterbefasten. Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit – Eine Fallbeschreibung“ von Christiane zur Nieden
Wer schreibt hier?
Bettina Sorge, seit 2005 Trauerrednerin, vorher fünf Jahre als Bestatterin tätig
Einzugsgebiet: Erlangen, Fürth, Nürnberg, Mittelfranken
Engagiert bei der BATF e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerfeier

